Die BPflV gilt weiter für Krankenhäuser und Abteilungen der Psych-PV

vorgestellt beim DGPPN-Kongreß am 30. November 2002 im ICC Berlin:

• Insgesamt unterliegen circa 750 Einrichtungen und Abteilungen mit rund 62000 Betten der Psych-PV mit 2,6 Mrd. € Budgetvolumen (ca. 5% der Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung)).
• Ein Großteil entfällt auf Erwachsenenpsychatrie mit 593 Einrichtungen und Abteilungen und rund 57000 Betten.

Schwerpunkte bilden die
Allgemeine Psychiatrie (378),
Allgemeine Psychatrie/Tagesklinik (162) und
Allgemeine Psychiatrie/Suchtbehandlung (21).

AOK-Bundesverband
Geschäftsbereich Gesundheit

Johann-Magnus v. Stackelberg
Geschäftsführer Gesundheit
AOK-Bundesverband

Dieser Beitrag wurde unter Bundespflegesatzverordnung, DGPPN, Kassen, Psych-PV abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert